Brandschaden Sanierung München

Brandanierung

Wärmedämmung EnEV 2009

ENEV 2009 Änderungen

- Verschärfung des Anforderungsniveaus um durchschnittlich 30%
- Einführung eines alternativen Berechnungsverfahrens für Wohngebäude
  “Vereinfachtes Verfahren” wird duch Referenzgebäude ersetzt
- Prüfung des Einsatzes alternativer Energieversorgungssysteme ab 50 qm
  Nutzfläche
- Der Höchstwert für die energetische Qualität der Gebäudehülle
  Transmissionswärmeverlust HT über den Gebäudetyp.Freistehendes
  Einfamilienhaus größer oder kleiner als 350 qm, Einseitig angebautes
  Wohngebäude, sonstige Wohngebäude und Erweiterung und Ausbauten.
  Bisher über das A/Ve Verhältnis
 
 

ENEV 2009

Änderungen an Bauteilen (Gebäuden)

 ● Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz)
   bei Neubau und Sanierung um ca. 30%

 ● Bei Putzausbesserungen über 10% der Bauteilfläche muss das Bauteil gedämmt
   werden, wenn U-Wert der Wand mehr als 0,9 W/(m²K) beträgt.
   z.B. 1991 porosierter Ziegel d= 30 cm mit Normalmörtel und Mörteltaschen

   U= 0,99 W/(m²K)

 ● Bei Änderungen an Bauteilen

 ● U-Wert max. für Außenwände 0,24 W/(m²K)
     z.B. 12 cm WLG 0,35 U = 0,23 W/(m²K)
 ●   U-Wert max. für Fenster 1,3 W/(m²K)
 

 

ENEV 2009

Austausch- und
Nachrüstverpflichtungen

 ● Heizkesselaustausch älter als 1. Oktober 1978

 ● Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren

 ●
Dämmung der obersten Geschossdecke U-Wert von 0,24 W(m²K) bis 31.12.2011

 ● Außerbetriebnahme von elektrischen Nachtspeicherheizungen älter als 30 Jahre

Bezirksschornsteinfegerrmeister überprüfen, ob die Nachrüstverpflichtungen
eingehalten wurden. Wird der Pflicht nicht nachgekommen, wird die nach
Landesrecht zuständige Behörde über den Sachverhalt unterrichtet.

 

 

Dokumentation von Maßnahmen

 ● Unternehmererklärung:
Nach Änderung an Anlagentechnik oder Außenbauteile ist dem Bauherrn oder
Eigentümer schriftlich zu bestätigen, dass die geänderten Bauteile der ENEV09
entsprechen.

 ● Die Unternehmererklärung ist vom Bauherrn oder Eigentümer mindestens fünf
Jahre aufzubewahren.


 ● Eigentümererklärung:
Wurden Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt, reicht die Angabe des Eigentümers
über die Art und den Zeitpunkt des Abschlusses der durchgeführten Maßnahme.
 

 

Auswirkungen für den Unternehmer


 Will der Bauherr trotz intensivster Beratung durch den Malerbetrieb
 bewusst von den Vorgaben der EnEV abweichen, sollte der Maler
 unverzüglich
schriftlich Bedenken anmelden.

 Für die Einhaltung der EnEV-Vorschriften ist nämlich nicht mehr nur
 der Bauherr, sondern ab 1. Oktober 2009 auch der ausführende
 Betrieb mit verantwortlich. Im Klartext heißt das:
Wer die EnEV nicht
 beachtet – sei es der Bauherr und/oder der Malerbetrieb – der handelt
 ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

 

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